Veraltete Energieverträge: Wer nicht nachverhandelt, zahlt drauf

Siegen (ots) –

Viele Strom- und Gasverträge laufen jahrelang unverändert weiter, weil eine Kündigungsfrist verpasst wurde oder niemand nachgefragt hat. Das ist gerade jetzt riskant: Nach den Preissprüngen von 2022 haben der Iran-Krieg und die weitgehende Blockade der Straße von Hormus die Großhandelspreise für Gas und Strom 2026 erneut nach oben getrieben. Wer eine Frist verpasst, wird je nach Vertrag zu Konditionen verlängert, die der Versorger auf diesem Niveau festlegt. Wer aber seine Verträge rechtzeitig prüft und neu verhandelt, behält die Kontrolle über seine Energiekosten.

Viele Unternehmen suchen nach neuen Umsatzquellen und übersehen dabei Reserven bei den Kosten. Gerade bei einem hohen Energieverbrauch wirken kleine Preisunterschiede stark: Zahlt ein Betrieb mit einer Million Kilowattstunden Jahresverbrauch zwei Cent mehr als nötig, sind das 20.000 Euro netto im Jahr.

Wenn Kündigungsfristen aus dem Blick geraten

Ein häufiger Grund dafür ist das fehlende systematische Management bestehender Energieverträge. Im Tagesgeschäft geraten Laufzeiten und Kündigungsfristen leicht aus dem Blick. Läuft ein Vertrag aus, ohne dass sich das Unternehmen rechtzeitig um Alternativen kümmert, kann sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängern. Die Preise für die Verlängerung legt dann häufig der Versorger fest, ohne dass das Unternehmen Vergleichsangebote eingeholt hat. Sie liegen oft über dem, was im Wettbewerb erreichbar wäre, und berücksichtigen Veränderungen im Verbrauch des Betriebs nicht.

Regelmäßig prüfen bedeutet allerdings nicht, bei jeder Gelegenheit den Anbieter zu wechseln. Entscheidend ist der Vergleich mit dem Markt. Auch eine Neuverhandlung mit dem bisherigen Anbieter kann sinnvoll sein, sofern sie zu wettbewerbsfähigen Bedingungen führt. Ein belastbares Vergleichsangebot ist dafür das beste Argument.

Frühzeitig mit dem Management der Energieverträge beginnen

Wer erst kurz vor Fristende handelt, muss nehmen, was gerade angeboten wird. Als Faustregel gilt deshalb: sechs bis zwölf Monate vor Vertragsende mit der Prüfung beginnen. Ein strukturiertes Fristenmanagement hilft dabei, Kündigungs- und Verlängerungsfristen im Blick zu behalten. Auf diese Weise muss das Unternehmen nicht unter Zeitdruck auf ein Angebot reagieren, sondern kann verschiedene Optionen prüfen und seine weitere Energiebeschaffung vorbereiten.

Zu einer solchen Prüfung gehört auch ein regelmäßiger Marktvergleich (Benchmarking). Statt den bestehenden Vertrag ungeprüft zu verlängern, ist es oft sinnvoll, Angebote mehrerer Anbieter einzuholen oder eine Ausschreibung durchzuführen. Dabei sollte nicht ausschließlich der ausgewiesene Gesamtpreis betrachtet werden. Ebenso relevant sind unter anderem die Vertragslaufzeit, Preisbindungen, Abnahmemengen und weitere vertragliche Bedingungen. Erst im Zusammenspiel dieser Faktoren lässt sich beurteilen, ob ein Angebot zur Verbrauchsstruktur und Planung des Unternehmens passt.

Verhandlungsspielraum bei Verträgen nutzen

Eine wichtige Grundlage für Verhandlungen ist außerdem die Transparenz der einzelnen Preisbestandteile. Der Energiepreis setzt sich nicht allein aus den eigentlichen Beschaffungskosten zusammen. Hinzu kommen beispielsweise Netzentgelte, staatlich bestimmte Preisbestandteile und Steuern sowie die Marge des Energieversorgers. Nicht alle Komponenten lassen sich gleichermaßen beeinflussen. Umso wichtiger ist es, diejenigen Bestandteile zu identifizieren, bei denen tatsächlich Verhandlungsspielraum besteht.

Regelmäßige Neuverhandlungen sind damit vor allem eine Frage des laufenden Kostencontrollings. Wer Vertragslaufzeiten systematisch überwacht, aktuelle Marktbedingungen vergleicht und die Zusammensetzung seiner Energiekosten kennt, schafft eine bessere Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass überholte Konditionen über Jahre fortgeführt werden und die operative Marge unnötig belasten. Energieverträge sollten deshalb nicht als einmal abgeschlossene Formalität betrachtet werden, sondern als Kostenposition, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden muss. “Wir empfehlen, jeden Vertrag möglichst ein Jahr vor Ablauf anzuschauen, spätestens aber sechs Monate vorher. Dann bleibt genug Zeit, den Markt zu prüfen und mit dem bisherigen Versorger auf Augenhöhe zu verhandeln”, sagt Julian Rosenthal, Geschäftsführer der BVGE Consulting GmbH in Siegen.

Über den BVGE:

Die BVGE Consulting GmbH ist die Beratungsgesellschaft des Bundesverbands der gewerblichen Energienutzer (BVGE). Sie berät Unternehmen versorgerübergreifend bei Energieeinkauf, Beschaffungsstrategie und Energiekostenoptimierung. Über 100 Mitarbeitende, mehr als 2.7000 betreute Kunden, über 11 Terawattstunden vermitteltes Energievolumen pro Jahr. Als unabhängiger Full-Service-Partner unterstützt der BVGE seine Kunden von der Energiebeschaffung bis zu regulatorischen Anforderungen. Grundlage sind Neutralität, Fachwissen und über 12 Jahre Erfahrung in der gewerblichen Energiebeschaffung. Weitere Informationen unter: https://bvge.energy

Pressekontakt:

BVGE Consulting GmbH
Nerzweg 5, 57072 Siegen
Geschäftsführer: Christian Bauer und Julian Rosenthal
Telefon: +49 271 338 893 94
E-Mail: info@bvge.energy
Website: bvge.com

Original-Content von: BVGE Consulting GmbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: (ots) / BVGE Consulting GmbH | Original-Story im Presseportal lesen